Wir bilden aus in den folgenden Klassen:
- Klasse MO: Mofa; beschränkt auf 25 km/h; ab 15 Jahren
- Klasse AM: Kleinkrafträder (Roller); beschränkt auf 45 km/h und maximal 4 KW; ab 16 Jahren
- Klasse A1: Leichtkrafträder; beschränkt auf 11KW und Leistungsgewicht 0,1 KW/kg); ab 16 Jahren
- Klasse A2: Motorradführerschein; ab 18 Jahren, beschränkt auf Krafträder bis maximal 35 KW und Leistungsgewicht 0,2 KW/kg
- Klasse A Direkt: Direkteinstieg in unbeschränkte Klasse A für Personen ab 24 Jahren
- Klasse BF 17: begleitetes Fahren mit 17 Jahren; ein Jahr nur Fahrerlaubnis mit Begleiter ab 30 Jahren
- Klasse B: Autoführerschein; ab 18 Jahren
- Klasse BE: Pkw mit Anhänger; bei vorhandenem oder parallel abgelegtem Führerschein der Klasse B; ab 18 Jahren
- Klasse C1: Kraftfahrzeuge (z.B. Lkw) mit über 3,5 t. aber nicht mehr als 7,5 t. zulässiger Gesamtmasse (zG), und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt sind
- Klasse C1E: Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger mit über 750 kg zG, sofern die zG der Fahrzeugkombination 12000 kg nicht übersteigt
- Klasse C: Kraftfahrzeuge (z.B. Lkw) mit über 7,5 t zG, und die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen ausgelegt sind
- Klasse CE: Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse C und einem Anhänger mit über 750 kg zG.
- Klasse T: Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit von max. 60 km/h selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder Futtermischwagen mit einer durch die Bauart
bestimmter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h die für die land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und nur für diese Zwecke eingesetzt werden (jeweils mit auch mit
Anhängern).